26. Mai 2025

Urteil - Strafsenat der Österreichischen Fußball-Bundesliga
Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga fasste in seiner heutigen Sitzung folgenden Beschluss:
Dem Antrag des FAC WIEN gegen die Beglaubigung des Spiels FAC WIEN gegen SK Sturm Graz II wurde stattgegeben. Der SK Sturm Graz II hat in der 4. Minute der Nachspielzeit die vierte Spielunterbrechungen für eine Auswechslung in Anspruch genommen und überschritt damit die zulässige Anzahl von maximal drei Auswechselgelegenheiten während der regulären Spielzeit. Das Spiel wird mit 3:0 strafverifiziert und mit drei Punkten für den FAC WIEN gewertet.