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Ständiges Neutrales Schiedsgericht: Klage des SC Wiener Neustadt abgewiesen

Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, ein Schiedsgericht gem. §§ 577 ff ZPO, unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Walter Schrammel sowie Dr. Clemens Völkl (als von der Österreichischen Fußball-Bundesliga genannter Beisitzer) und Mag. Nikolaus Rosenauer (als vom SC Wiener Neustadt genannter Beisitzer) hat nach der heute stattgefunden mündlichen Verhandlung, bei welcher auch der auf Seiten der ÖFBL zugelassene Nebenintervenient SKN St. Pölten vertreten war, folgenden Schiedsspruch gefällt:

Das vom SC Wiener Neustadt eingebrachte Klagebegehren gegen die Beglaubigung des Relegationsrückspiels wurde abgewiesen.

Begründet wird das Urteil damit, dass auf den gegenständlichen Sachverhalt nationale Regelungen gemäß den ÖFB-Bestimmungen über Kooperationsverträge zur Anwendung kommen. Ob der Einsatz von David Atanga internationalen Regelungen widerspricht, kann daher dahingestellt bleiben.

Der SKN St. Pölten verbleibt damit in der Tipico Bundesliga, der SC Wiener Neustadt wird auch in der Saison 2018/19 in der zweithöchsten Spielklasse antreten.

Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer: „Wir sind froh, dass der Fußball vom grünen Tisch nun endlich wieder auf den grünen Rasen zurückkehrt und wir in zwei Wochen mit allen 12 sportlich qualifizierten Klubs in die neue Saison starten.“

 

Mit sportlichen Grüßen

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