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Urteil Protestkomitee – SK Rapid

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat dem Protest des SK Rapid gegen das Senat 1-Urteil vom 09.10.2023 teilweise Folge gegeben. Die Geldstrafe in Höhe von € 50.000,-- sowie die Klassifizierung als zweiter schwerwiegender Vorfall bleiben aufrecht.

Im Zusammenhang mit dem bedingten Punkteabzug wird dem Antrag des SK Rapid auf Erteilung einer Auflage im Gegensatz zum Senat 1 stattgegeben. Demgemäß wird dem SK Rapid eine Auflage wie folgt erteilt: Der SK Rapid Wien hat bis spätestens 28. Februar 2024 zwei umfangreiche Workshops abzuhalten, die u.a. die korrekte Handhabung von Pyrotechnik, Gefahrenpotentiale und diesbezügliche gesetzliche Grundlagen sowie Gewaltprävention zum Thema haben. An den Workshops müssen neben Vertretern des SK Rapid auch Vertreter von namentlich angeführten Fanklubs teilnehmen.

Mit Feststellung der vollständigen und fristgerechten Erfüllung der Auflage durch das Protestkomitee wird der bedingte Punkteabzug von drei Punkten auf einen Punkt reduziert. Andernfalls bleibt der bedingte Punkteabzug in der Höhe von drei Punkten bestehen.



Mit sportlichen Grüßen


Michael Eisner
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