Bundesliga-Klubs beschließen weitreichende Struktur und Regelanpassungen.

22. June 2018 in ÖFBL Im Sinne der Weiterentwicklung und Präzisierung des gemeinsamen Regelwerkes haben die Klubs der Tipico Bundesliga und der 2. Liga bei der gestrigen Klubkonferenz und der anschließenden Hauptversammlung weitreichende Entscheidungen getroffen.

Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer: „Genau in diesen herausfordernden Tagen ist es wichtig, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Mit den beschlossenen Adaptierungen und Neuerungen der Bestimmungen werden die Rahmenbedingungen im Sinne der Wettbewerbssicherheit und der Weiterentwicklung der Bundesliga und ihrer Klubs verbessert.“

 

Leihspieler/Kooperationsspieler

Bereits im Frühjahr 2018, also vor Einleitung des Verfahrens über den Einsatz von David Atanga beim SKN St. Pölten im Relegationsrückspiel gegen SC Wiener Neustadt, wurde zwischen mehreren Klubs und im Aufsichtsrat im Sinne der Wettbewerbsintegrität eine weitere Begrenzung von Leihspielern und eine Anpassung der Kooperationsspieler-Regelung diskutiert und ausgearbeitet.

Die Anzahl der Leihspieler ist seit 01.07.2015 auf Seiten des ausleihenden Klubs auf maximal acht Spieler derselben Spielklasse (bzw. max. 3 Spieler desselben Klubs) begrenzt. Ab der neuen Saison dürfen maximal sechs Spieler aus derselben Spielklasse und maximal zwei desselben Klubs pro Saison ausgeliehen werden. Neu ist eine Obergrenze für verleihende Klubs. Sie dürfen maximal zehn Spieler an mehrere Klubs derselben Spielklasse verleihen.

Bei den Kooperationsspielern folgten die Klubs ebenfalls der Empfehlung der Arbeitsgruppe und des Aufsichtsrates. Einerseits wurde festgehalten, dass der Einsatz von Kooperationsspielern im Sinne der Weiterentwicklung von jungen Spielern beibehalten werden soll. Andererseits soll ein Spieler künftig maximal für zwei Klubs pro Saison auflaufen dürfen. Die Bundesliga wird diesbezüglich mit dem ÖFB über eine Bestimmungsanpassung Rücksprache halten.

 

Neue Struktur des Bundesliga-Aufsichtsrats

Eine Ligareform beinhaltet neben der Änderung des Ligaformats auch die Weiterentwicklung der Struktur und der zugehörigen Organisationseinheiten, weshalb in den vergangenen Monaten das Optimierungspotential der Struktur des Aufsichtsrats evaluiert wurde.

Mit den heute beschlossenen Änderungen wird die Bundesliga noch stärker im Sinne einer modernen Wirtschaftsorganisation geführt. Es kommt zu einer klareren Trennung zwischen Haupt- und Ehrenamt und einer Entlastung des Aufsichtsrates, in dem der Aufsichtsrat sich vorwiegend auf die Aufsichts- und Kontrollfunktion und gemeinsam mit dem Vorstand auf die strategische Ausrichtung der Bundesliga bzw. ihrer Bewerbe fokussiert.

Bei der am 18. Juli 2018 stattfindenden Aufsichtsratswahl wird der Aufsichtsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter erstmalig nicht von der Hauptversammlung gewählt, sondern vom Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung selbst. Darüber hinaus werden der „Aufsichtsratsvorsitzende“ und dessen Stellvertreter zukünftig nicht mehr als „Präsident“ bzw. „Vizepräsidenten“ bezeichnet. Bereits im Dezember 2017 wurde beschlossen, dass der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern (bisher: acht) besteht, fünf aus der Tipico Bundesliga, zwei aus der 2. Liga. Bei der Aufsichtsratswahl am 18. Juli 2018 sind alle Mitglieder der Bundesliga wahlberechtigt, wohingegen ausschließlich jene Klubs Wahlvorschläge einbringen können, welche entweder lizenziert oder fünf Jahre durchgehend Mitglied bei der Bundesliga sind.

 

Auf Basis der Erfahrungen aus dem vergangenen Lizenzierungsverfahren und im Sinne einer höchstmöglichen Rechtssicherheit wurden bei der gestrigen Klubkonferenz zudem folgende Grundsatzbeschlüsse getroffen, die bei der nächstfolgenden Hauptversammlung formell beschlossen werden sollen:

Anpassung der Lizenzfristen

Damit Lizenzentscheidungen rechtzeitig zum Start des Europa League Play-offs feststehen und im Sinne einer höheren Rechtssicherheit im Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren , haben sich die Klubs einstimmig geeinigt, dass der zeitliche Ablauf im Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren geändert und insbesondere der Abgabetermin für die Lizenz- und Zulassungsunterlagen ab der kommenden Saison vorverlegt werden soll. Geplant ist, dass die Unterlagen ab dem nächsten Lizenzierungsverfahren bereits Anfang März (statt wie bisher am 15.03.) abgegeben werden, damit das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren zukünftig bereits Mitte Mai (statt wie bisher am 31.05.) abgeschlossen sein kann. Der Zeitplan wird bis zur außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2018 im Detail ausgearbeitet, um in dieser beschlossen werden zu können.

Konkretisierung der Ausgliederungspflicht in den Lizenzbestimmungen

Die derzeitige Regelung betreffend die Ausgliederung des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft wurde im Juni 2017 beschlossen und durch den Senat 5 und das Protestkomitee als „zwingende Voraussetzung“ per 15.03. beurteilt. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht hat das Kriterium im Rahmen der Verhandlung über die Lizenzerteilung für den TSV Prolactal Hartberg als „verbesserungsfähiges Kriterium“ (bis zur Senat 5-Nachfrist und rückwirkend möglich) beurteilt. Auf Basis des Urteils wird die Lizenzbestimmung dahingehend überarbeitet, dass die Ausgliederung künftig zweifelsfrei als zwingende Voraussetzung zum Lizenzabgabetermin gilt.

Streichung Ausweichstadion bei fehlender Rasenheizung

Die Möglichkeit, ein Ausweichstadion für die Wintermonate von 15.11. bis 15.03. zu nennen, soll nach Detailausarbeitung bei der nächsten Hauptversammlung gestrichen werden. Bis dato können Klubs der Tipico Bundesliga, die über keine Rasenheizung verfügen, für diesen Zeitraum in ein Stadion mit Rasenheizung im Umkreis von 150 Kilometer ausweichen. Zukünftig soll jeder Klub der Tipico Bundesliga im Rahmen des Lizenzierungsverfahren über ein Heimstadion mit Rasenheizung verfügen.

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