Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga fasste in seiner heutigen Sitzung folgende Beschlüsse:
SK Vorwärts Steyr: Ermahnung – Nichtbefolgung einer Verbandsanordnung
KSV 1919: Verfahren vertagt
Begründung des Senates 1: „Mit einer Ermahnung konnte das Auslangen gefunden werden, weil der SK Vorwärts Steyr glaubhaft dargelegt hat, dass sie das Konzept missinterpretiert haben und sich keinen Vorteil verschaffen wollten. Zudem hatte der Klub proaktiv die Bundesliga über sein Fehlverhalten informiert. Bei der KSV 1919 fehlen noch Informationen, weshalb weitere Stellungnahmen zur abschließenden Beurteilung eingeholt werden.“