Ergebnisse Klubkonferenz & Hauptversammlung / Einladung Medientermin Jahresfazit 2021

10. December 2021 in ÖFBL

Bei der heutigen gemeinsamen Klubkonferenz sowie der nachfolgenden Hauptversammlung wurden bereits die organisatorischen Weichen für die Saison 2022/23 gestellt und strategische Maßnahmen für die Folgejahre gesetzt.

 

Mehr Solidarität, sportlicher und finanzieller Anreiz für die ADMIRAL 2. Liga

Die ADMIRAL Bundesliga erhöht den Bewerbszuschuss an die ADMIRAL 2. Liga um 600.000 EUR auf 3,4 Mio. EUR jährlich für die kommenden vier Saisonen. Das entspricht einem Plus von 21 Prozent. Außerdem werden auch die Matchbälle weiterhin finanziert.

Neu ist in diesem Zusammenhang, dass sich ab nächster Saison der Bewerbszuschuss pro Klub der ADMIRAL 2. Liga verringert, wenn ein Klub mehr als drei Kooperationsspieler von Klubs der ADMIRAL Bundesliga in der jeweiligen Halbsaison hat. Für jeden weiteren Kooperationsspieler, der bei einem Zweitligaklub aktiv ist, erhält dieser Klub 20 Prozent Abzug des Bewerbszuschusses. Das bedeutet, dass ein Klub der zweithöchsten Spielklasse bei acht oder mehr registrierten Kooperationsspielern keinen Anspruch mehr auf den Bewerbszuschuss hat.

Auf-/Abstiegsregelung zwischen den beiden höchsten Spielklassen

Eine Neuerung gibt es auch bei den Auf-/Abstiegsregelungen ab der Saison 2022/23. Eine mögliche Relegation für den bestplatzierten Klub mit Lizenz gibt es ab sofort nur mehr, falls dieser zumindest sportlich den vierten Platz der ADMIRAL 2. Liga (bis inkl. Saison 2021/22 bis zum sportlich achten Platz) erreicht. Hinzu kommt, dass ein Klub 2023 Meister werden und eine Lizenz für die höchste Spielklasse haben muss, um direkt aufzusteigen. Im Falle, dass erst der Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierte eine Lizenz für die ADMIRAL Bundesliga hat, muss der Aufstieg in zwei Relegationsspielen gegen den Letztplatzierten der höchsten Spielklasse erreicht werden.

Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Die ADMIRAL 2. Liga ist der Unterbau und die Basis des Profifußballs in Österreich. Deshalb ist es wichtig, das Fundament dieses Unterbaus zu stärken. Es ist toll, dass die Erstligaklubs den Bewerbszuschuss für die 2. Liga um mehr als 20 Prozent erhöhen und die Ligabälle weiterhin zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Schiedsrichterkosten, die der ÖFB im Sinne der Weiterentwicklung übernimmt, gibt das den 2. Liga-Klubs bessere Planungssicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten. Im sportlichen Bereich liegt der Fokus darauf, dass ein lizenzierter Klub der 2. Liga zumindest unter die Top 4 in der Meisterschaft kommen muss, um aufsteigen zu können bzw. Meister werden, um direkt aufzusteigen.“

 

Der nächste Schritt in der Infrastruktur-Offensive

Bereits mehr als 200 Millionen Euro wurden und werden im Rahmen der 2013 ausgerufenen Infrastrukturoffensive in Österreichs Stadien investiert. Ziel ist, als Freizeitattraktion den Fans im Stadion ein komfortables Stadionerlebnis bieten zu können. Um diese Entwicklung weiter voranzutreiben, wurden heute im Rahmen der neu angelaufenen 5-Jahres-Strategie eine Reihe von Bestimmungsänderungen beschlossen.

Ausnahmegenehmigungen (aktuell möglich, wenn ein Stadionneubau nachgewiesen wird) werden ab 1. Juli 2024 der Vergangenheit angehören. So werden ab 1. Juli 2023 keine abweichenden Spielfeldmaße mehr möglich sein, ein Jahr später wird die Unterschreitungsmöglichkeit bei der Flutlicht-Leuchtstärke gestrichen, ebenfalls ab 1. Juli 2024 gibt es keine Möglichkeit mehr, die Mindestkapazität bzw. die gedeckten Plätze zu unterschreiten. Ab diesem Zeitpunkt gibt es auch im Falle eines Stadionneubaus keine Ausnahmegenehmigungen mehr – reicht die eigene Stadioninfrastruktur nicht aus, muss dann in ein Ausweichstadion übersiedelt werden. Damit wird nach Ablauf der Ausnahmegenehmigungen an alle Klubs dieselbe Anforderung an die bestehende Stadioninfrastruktur gestellt und Klubs mit aktuellen Stadionprojekten die Möglichkeit gegeben, in den nächsten zwei Jahren die vorhersehbaren Mindestanforderungen zu erfüllen.

Außerdem wird im Sinne des Komforts für Stadionbesucher das Ende der mobilen Tribünen eingeläutet – ab 1. Juli 2025 zählen diese nicht mehr zum Mindestfassungsvermögen von 5.000 Plätzen. Erstmals werden bereits ab der kommenden Saison auch geschlossene Ecken als C-Kriterium (empfohlenes Kriterium) in die Stadionbestimmungen aufgenommen, um infrastrukturelle Maßnahmen mit finanziellen Mitteln von Seiten der BL unterstützen zu können.

Weitere Infrastrukturbestimmungen, die ab Sommer für die höchste Spielklasse verschärft werden: im Erste-Hilfe-Raum muss ab sofort verpflichtend ein Defibrillator sein und die Vidi-Wall wird vom B- zum zwingend zu erfüllenden A-Kriterium. Neue B-Kriterien (verpflichtend, bei Nicht-Erfüllung mit Geldstrafe zu sanktionieren) sind u.a. Bildschirme in den Mannschaftskabinen zur Videoanalyse, sowie verpflichtende Parkplätze für Zuschauer mit Behinderung. Dem Anliegen der Fankurven, kein Plexiglas im Sinne der freien Sicht auf das Spielgeschehen in den Gästesektoren zu verwenden, wurde ebenfalls nachgekommen.

In der 2. Liga gilt bereits ab diesem Sommer, dass ein Stadion, das nur mit Ausnahmegenehmigung Höchstliga-tauglich ist, nicht mehr zum Erhalt des Lizenzbonus berechtigt. Ab 1. Juli 2023 wird der TV-Turm in der 2. Liga zum B-Kriterium.

Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Seit knapp zehn Jahren legen wir mit unserer Infrastrukturoffensive einen starken Fokus darauf, dem Geschehen am grünen Rasen im wahrsten Sinne des Wortes einen modernen Rahmen zu geben. Hier haben wir beispielsweise mit der Anhebung der Mindestkapazität, den verpflichtenden Rasenheizungen oder den überdachten Gästesektoren bereits in den vergangenen Jahren die Bestimmungen verschärft. Das Ende der Ausnahmegenehmigungen, die schrittweise Abkehr von mobilen Tribünen und der Blick in Richtung voll verbaute Stadien mit geschlossenen Ecken zeigt, in welche Richtung unsere Entwicklung geht. Bereits jetzt wurden und werden mehr als 200 Millionen im Rahmen der Infrastrukturoffensive investiert und die nächsten Projekte sind bereits im Entstehen.“

 

Rahmenterminplan 2022/23 veröffentlicht

Die WM 2022 in Katar sorgt auch im österreichischen Fußball für besondere Terminsituationen. Durch die zusätzlichen Länderspieltermine im Juni 2022 ist die Sommerpause für die Teamspieler kürzer als sonst. Die Herbstsaison beginnt wie in regulären Saisonen Ende Juli mit den ersten Spielen in der ADMIRAL Bundesliga bzw. ADMIRAL 2. Liga am Freitag, 22. Juli 2022, eine Woche zuvor findet die 1. Runde im UNIQA ÖFB Cup statt. Gespielt wird im Herbst in beiden Ligen bis 12./13.11.2022. Anschließend haben die sportlichen Abteilungen dieses Mal alle Hände voll zu tun, um das Winterprogramm zu planen, die Pause beträgt nämlich 12 Wochen statt acht in regulären Saisonen. Die ADMIRAL Bundesliga startet am 10.02.2023 wieder in den Spielbetrieb, die ADMIRAL 2. Liga zwei Wochen später am Freitag, 24.02.2023. Gespielt wird um eine Woche länger als gewohnt bis 02./03.06.2023 (ADMIRAL Bundesliga) bzw. 04.06.2023 (ADMIRAL 2. Liga), gefolgt vom Europacup-Playoff (5./8./11.06.2023) und einer etwaigen Relegation (07./10.06.2023).

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass es gelungen ist, trotz schwieriger Terminkonstellationen mit Ausnahme des Europacup-Play-offs und einer etwaigen Relegation im Regelbetrieb englische Runden zu vermeiden. Ausnahmen davon wird es nur für die beiden Cupfinalisten (vorgezogene 27. Runde) bzw. abhängig vom Cupsieger und den sich daraus ergebenden Konstellationen für das Europacup-Play-off evtl. auch in Runde 32 (zwei spielfreie Tage vor Play-off-Halbfinale) geben.

Den kompletten Rahmenterminplan finden Sie hier: >>DOWNLOAD Rahmenterminplan 2022/23

Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Die Winter-WM in Katar sorgt für weitere Herausforderungen in einem ohnehin bereits dicht gedrängten Terminkalender. Nichtsdestotrotz ist es uns gelungen, trotz schwieriger Rahmenbedingungen einen Spielplan ohne englische Runden im regulären Betrieb zu gestalten.“

 

Auswärtstorregelung soll bei direkten Duellen abgeschafft werden

Seit diesem Sommer gilt in allen Ligen Österreichs bei Punktegleichstand das direkte Duell als erstes Entscheidungskriterium. Sind zwei Teams punktegleich, werden die direkten Duelle verglichen (1.1. Anzahl der Punkte | 1.2. Tordifferenz | 1.3. erzielte Tore | 1.4. erzielte Auswärtstore), sind mehrere Teams punktegleich, wird eine interne Tabelle aller direkten Duelle dieser Teams untereinander erstellt. Erst wenn diese Gegenüberstellung keinen Sieger ergibt, geht man zu den weiteren Entscheidungskriterien wie der allgemeinen Tordifferenz über.

Knapp vor Saisonbeginn im vergangenen Sommer hat die UEFA für ihre Klubbewerbe die sogenannte Auswärtstorregelung abgeschafft, wonach im direkten Vergleich bei gleicher Tordifferenz jene Mannschaft aufstieg, die auswärts mehr Tore erzielt hat.

Die Bundesliga hat nun für das Europacup-Playoff und die Relegation ab der Saison 2022/23 ebenfalls die Auswärtstorregel abgeschafft. Die Tabellenwertung ist über eine ÖFB-Bestimmung geregelt. Die Bestimmung soll in Abstimmung mit dem ÖFB und den Landesverbänden dahingehend angepasst werden, dass die Anzahl der erzielten Auswärtstore bei direkten Duellen in der Tabellenreihung kein Entscheidungskriterium mehr darstellt. Ziel ist es, dass auch hier ab 2022/23 Auswärtstore keine besondere Wertigkeit mehr erhalten.

Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Mit der neuen Wertung, dass bei Punktegleichstand zuerst das direkte Duell zählt, haben wir uns einigen anderen internationalen Ligen und der UEFA angeschlossen, die diesen Weg bereits gegangen sind. Dieses Entscheidungskriterium erschwert zwar den Tabellenstand auf den ersten Blick, sorgt aber für mehr Fairness im direkten Vergleich. Allerdings wollen wir es nicht unnötig kompliziert machen und haben uns deshalb entschlossen, dass die Auswärtstorregel in der Tabellenwertung ab der nächsten Saison abgeschafft werden soll.“

 

Schrittweise Anhebung des Kollektivvertrags

Im Jahr 2008 wurde erstmals der Kollektivvertrag für Fußballer zwischen der Bundesliga und der Younion bzw. der VdF abgeschlossen, der in den vergangenen Jahren immer wieder angepasst und weiterentwickelt wurde. In Gesprächen in den vergangenen Monaten hat man sich auf eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns für die kommenden Jahre geeinigt. Der Mindestlohn gemäß Kollektivvertrag beträgt:

ab 1. Juli 2022: 1.600 Euro brutto
ab 1. Juli 2024: 1.650 Euro brutto
ab 1. Juli 2025: 1.700 Euro brutto, diese Regelung gilt dann bis 30.06.2027.

Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Wir freuen uns, dass es uns gemeinsam mit der Gewerkschaft gelungen ist, hier Planungssicherheit und klare Ergebnisse für die nächsten fünf Jahre zu schaffen. Einmal mehr ist es uns gelungen, diese Verhandlungen partnerschaftlich, auf Augenhöhe und ohne öffentliches Streiten zu führen. Dass das gemeinsam mit der Gewerkschaft bei uns im Fußball möglich ist, macht uns stolz.“

VdF-Vorsitzender Gernot Zirngast: „Der Kollektivvertrag nimmt eine Vorreiterrolle auf nationaler und internationaler Ebene im Sport ein und zeigt, dass Sozialpartnerschaft auch hier möglich ist. Der Mindestlohn ist nur ein wichtiger Aspekt, der wie viele andere wichtige Rahmenbedingungen schafft. Nach fairen und respektvollen Verhandlungen kristallisierte sich ein klarer Sieger heraus, der österreichische Fußball, da Vereinen und Spielern langfristige Planungen ermöglicht werden.“

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