Zulassungsverfahren 2019/20: SK Austria Klagenfurt und FC Mauerwerk bringen Protest ein

24. April 2019 in ÖFBL

Nachdem der Senat 5 dem SK Austria Klagenfurt und dem FC Mauerwerk die Zulassung für die HPYBET 2. Liga in erster Instanz verweigern musste, haben beide Klubs fristgerecht Protest beim Protestkomitee eingebracht.

Dabei gilt lt. Abschnitt 5.4. Absatz E des Bundesliga-Lizenzierungshandbuchs, eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April 2019 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.

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